Gemeinsam gegen Stalking e.V.
Mut zum Nein-Sagen
STALKING....
...kommt aus der Jägersprache und bedeutet Hetzen, Jagen und Verfolgen. Es wird definiert als "das willentliche, wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht oder geschädigt werden kann."

Mögliche Stalking-Handlungen sind:

- unzählige Telefonanrufe, sms und e-mails

- unerwünschte Blumen und Geschenke, die Ihnen zugeschickt werden

-
hinterlassene Nachrichten an ihrem Auto oder Ihrer Haustür

- ständiger Aufenthalt in Ihrer Nähe

- Zerstörung Ihres Eigentums (Autoreifen,etc.)

- Kontaktaufnahme über dritte Personen (z.B. über Bekannte oder Freunde)

- Drohungen

- Ausspionieren Ihrer Daten

Sie sind nicht alleine!
Zwischenzeitlich geht man in Deutschland von einer Dunkelziffer von 600.000 Menschen aus, die Stalking betrifft!

Wenn sie gestalkt werden - Erste Schritte

Stalking ist ein Machtspiel und Ihre Angst ist seine Waffe.

Wenn Sie gestalkt werden, suchen Sie sich bitte frühzeitig Hilfe. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen Ihren Stalker.
Stalking ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, der sich von selbst erübrigen wird. Stalking wird mittlerweile mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Parallel dazu erwirken Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eine Einstweilige Verfügung gegen Ihren Stalker, diese sollte nach dem Gewaltschutzgesetz ausgestellt werden.
Sie beinhaltet den Beschluss, der es Ihrem Stalker untersagt, sich Ihnen zu nähern, Sie telefonisch, per sms oder E-mail zu belästigen, das Einhalten eines Mindestabstands zu Ihrer Person, Sie zu bedrohen und sich vor Ihrem Wohnhaus aufzuhalten.
Die Zustellung der Einstweiligen Verfügung muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgen, dem Gericht muss die fristgemäße Zustellung belegt werden.

Machen Sie Ihrem Stalker unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr zu ihm wollen.
Lassen Sie sich auf kein "letztes klärendes Gespräch" mit dem Stalker ein oder auf ein "letztes gemeinsames Treffen" mit ihm. Sagen Sie ganz klar NEIN, wenn er sie dazu überreden will.

Jede Reaktion auf seine Handlungen bietet ihm neues "Futter" und wird ihn darin bestärken, sich weiter um Sie zu bemühen.

Bleiben Sie konsequent, auch wenn es Ihnen furchtbar schwer fällt.

Sollte der Stalker Sie mit dem Auto verfolgen, fahren Sie sofort zur nächsten Polizeidienststelle.

Da es sich bei dem Stalker sehr oft um den Ex-Partner handelt, kennt er Sie natürlich sehr genau - und damit auch Ihre Schwachstellen. Diese wird er versuchen, auszunutzen.

Führen Sie ein Stalking-Tagebuch, in dem wie notieren, wann, wie und wo der Stalker sie belästigt hat. Dieses Tagebuch kann ein sehr wichtiges Beweismittel sein.


Der Paragraph 238 StGB


1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

Die Folgen...

Wer gestalkt wird, für den ist nichts mehr so, wie es vorher war. Die Folgen von Stalking sind erheblich und keine Bagatelle. Viele der Stalking-Opfer leiden unter Panikattacken, Alpträumen, Schlafstörungen und Depressionen. Bei Opfern, die sehr langem und intensivem Stalking ausgesetzt sind, kann in Einzelfällen eine Posttraumatische Belastungsstörung auftreten.


Ihre Angst...

kann Ihnen erst einmal keiner nehmen, aber vertrauen Sie sich unbedingt Ihrer Familie, Ihren Bekannten, Ihren Arbeitskollegen und Nachbarn an. Je mehr Menschen von Ihrer Situation wissen, umso besser. Sie werden aufmerksamer sein und auch Ihr Umfeld genauer beobachten.

Schweigen Sie nicht aus falscher Scham, denn nicht SIE tun etwas Unrechtes, sondern der Stalker. Er verstösst mit seinen Handlungen gegen das Gesetz und nicht Sie. Es ist nicht Ihre Schuld, dass Sie von einem Stalker belästigt werden.

Scheuen Sie sich nicht, therapeutische und/oder ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Es gibt Möglichkeiten, Sie zu begleiten.

 

Wie Sie Betroffenen helfen können...

Wenn Sie jemanden kennen, der gestalkt wird, können Sie ganz viel helfen, auch wenn Ihnen das Thema Stalking selbst gar nicht so vertraut sein mag.

Hören Sie dem Opfer zu, schenken Sie ihm Zeit und geben ihm das Gefühl, nicht mehr ganz alleine zu sein.

Sollte es das Opfer in der Wohnung vor lauter Angst nicht mehr aushalten, könnten Sie ihm ja möglicherweise eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Es kann schon viel helfen, eine Nacht in Ruhe zu verbringen.

Begleiten Sie denjenigen zur Polizei oder zum Gericht. Es ist eine große Hilfe, solche Wege nicht alleine machen zu müssen.

Vermeiden Sie Aussagen, in denen Sie dem Opfer die Schuld an seiner Situation geben. Kein Stalking-Opfer sucht sich bewusst dieses Martyrium aus.

Auch wenn für Sie selbst eine solche Situation unvorstellbar ist, bedeutet das nicht, dass Ihnen so etwas passieren kann.

 

Sagen Sie nicht mehr JA, wenn Sie NEIN meinen!!!






















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