Gemeinsam gegen Stalking e.V.
Mut zum Nein-Sagen
Aktuelles/News

Selbstverteidigungstraining am 31.07.10

Am 31.07.10 fand in Mainleus ein 8-stündiges Training statt, dass von Gründungsmitglied Christian Bengs (Sicherheitsberater) aus Bremen durchgeführt wurde. Im Gegensatz zu vielen anderen Trainings wurde dieses nicht in einer Halle durchgeführt, sondern im Freien und im Auto, denn auch ein möglicher körperlicher Angriff wird nicht unbedingt in einem geschützten Raum stattfinden. Vermittelt wurden Bausteine aus der "Defensive Tactis", die auf einfach zu erlernenden und modernen Techniken basieren und aus einer Handvoll einfacher Schläge und Blocks bestehen. Weiter auf dem Programm standen Auszüge aus dem "Ground survival" und dem "Control & Defense". Auch wenn der Boden der letzte Ort ist, an dem man sich wiederfinden möchte, gibt es die Möglichkeiten des taktischen Vorteils. Und auch das Ausweichen und Entkommen will gelernt sein. Das Befreien aus Würge- und Kontrollgriffen ist ebenso Bestandteil des Trainings wie das Vermitteln von Erste-Hilfe-Kenntnissen.
Nähere Informationen zu dem Inhalt der Trainings entnehmen Sie bitte der homepage: www.bengs-sicherheitsberatung.de



                                                                 





                                                                   







Fortbildung von Ingrid Pfeifer am Business-Coach-Kompakt-Seminar
vom 23.06. - 27.06.2010 in Hamburg im Unternehmen V.I.E.L-Coaching + Training mit freundlicher Unterstützung und Förderung durch "Sicheres Netz hilft e.V." und der "Auerbach-Stiftung"
Teilnahmebestätigung


Urteil vom 24.06.2010 Kulmbacher Amtsgericht
"Er soll mich einfach in
Ruhe lassen"
Bayerische Rundschau vom 25.06.2010

Urteil: Opferentschädigungsgesetz (OEG) greift doch bei Stalking
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1273489708.95&a...


Stalkingopfer hat - auch ohne körperliche Angriffe - Anspruch auf Beschädigtenrente

Die Sensibilität für Stalking steigt: Wenn ein Stalker seinem Opfer massiv nachstellt, ist das ein tätlicher Angriff - auch ohne körperlichen Berührung. Es greift daher das Opferentschädigungsgesetz.
Das Gericht Richter einer Frau Anspruch auf Beschädigtenrente zu, die fast zwei Jahre lang nahezu pausenlos Belästigungen eines Stalkers ausgesetzt war und daran schwer psychisch erkrankte.


Versorgungsamt lehnte Ansprüche ab: LSG sah die Lage anders
Das zuständige Versorgungsamt hatte 2006 einen Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz für die inzwischen 59-Jährige abgelehnt. Nach Ansicht der Behörde lag kein tätlicher Angriff vor, da der Stalker die Frau praktisch nicht berührt habe.

Auch gewaltlose Nachstellung kann Angriff sein
Das LSG bewertete die Situation nun anders: Auch gewaltlose Nachstellungen eines Stalkers könnten als tätlicher Angriff gewertetwerden, wenn sie sich bewusst gegen die Gesundheit des Opfers richten. Hintergrund für das Urteil war ein Stalking-Fall aus dem Jahr 2002.

Der Mann hatte die Frau mehrmals täglich angerufen, ihr SMS und Briefe geschickt, sie auf der Straße verfolgt
und ihre Familie und Arbeitskollegen bedroht.


Alarmierte unter Opfernamen Feuerwehr und Rettungsdienste
Daneben alarmierte unter ihrem Namen wiederholt u. a. die Polizei, die Feuerwehr und Rettungsdienste, beauftragte ein Bestattungsunternehmen, diverse Pizza-Dienste und bestellte Versandhausartikel. Wegen der Übergriffe wurde er mehrfach zu Geldstrafen verurteilt und verbüßte schließlich eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.

(LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 18.03.2010, L 12 VG 2/06).



Wie geht es nach dem Karlsruher Urteil weiter mit der "Vorratsdatenspeicherung"?
Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach, MdB, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "Vorratsdatenspeicheurng" und ihre Folgen für die Gesellschaft und den Gesetzgeber.
Quelle: Wetzlar Kurier Nr. 4/29. Jahrgang
Die Veröffentlichung des Interviews erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Herrn Hans-Jürgen Irmer, MdL, Herausgeber des Wetzlar-Kurier




18. März 2010 - Vereinsgründung


Am 13. März 2010 um 20.30 Uhr haben wir unseren gemeinnützigen und eingetragenen Verein "Gemeinsam gegen Stalking e.V." ins Leben gerufen.
Damit löst der Verein die seit Juni 2008 private Initiative ab und hat sich zum Ziel gesetzt, Stalking-Betroffene noch besser unterstützen zu können.




Die Gründungsmitglieder von links nach rechts

Heinrich Witzgall, Christian Bengs, Ingrid Pfeifer (1. Vorsitzende), Birgit Lay begin_of_the_skype_highlighting     end_of_the_skype_highlighting (Kassenprüferin), Alexander Seifferth (Kassierer), Caroline Seifferth, Armin Beck (2. Vorsitzender)
Flash IntroHauptseiteDer Verein/Leistungen/KontaktLinksGästebuchMenschen......Presse BesonderesSelbsthilfegruppe & BeratungMitgliedschaft & SpendenAktuelles/NewsImpressum